-   Iran (3)

-   Kuwait (2)

-   Marokko (2)

-   Tunesien (2)

Iran (3)

Akbar Ganji
Inhaftiert: 22. April 2000
Ganji, bekannter investigativer Reporter der nunmehr eingestellten reformfreundlichen Tageszeitung Sobh-e-Emrooz und Mitglied des Redaktionsausschusses der jetzt ebenfalls nicht eingestellten reformorientierten Tageszeitung Fath, wurde festgenommen und sowohl vor dem iranischen Pressegericht als auch vor dem Revolutionsgericht angeklagt. Der vor dem Pressegericht verhandelte Fall bezog sich auf Ganjis investigative Artikel über mehrere 1998 getötete Dissidenten und Intellektuelle, die auf hohe Sicherheitsbeamte und den früheren Präsidenten Haschemi Rafsandschani hindeuteten. Vor dem Revolutionsgericht wurde Ganji wegen seiner Propaganda gegen das islamische Regime bei einer Konferenz in Berlin im April 2000 und wegen seiner die nationale Sicherheit bedrohenden Kommentare über den Stand der Reformbewegung in Iran angeklagt. Der Stand des Verfahrens vor dem Pressegericht war Ende 2003 weiter unklar. Am 16. Juli 2001 verurteilte ein Berufungsgericht Ganji zu sechs Jahren Gefängnis.

Iraj Jamschidi
Inhaftiert: 6. Juli 2003
Jamschidi, Herausgeber der täglich erscheinenden Wirtschaftszeitung Asia, wurde festgenommen. Seine Zeitung wurde von den Behörden geschlossen. Festnahme und Schliessung erfolgten nach der Veröffentlichung eines Fotos von Maryam Rajavi, der Führerin der oppositionellen Organisation Volksmudschahedin. Die iranischen Behörden haben keine Gründe für seine Inhaftierung genannt. Auch ist weiterhin unklar, ob Anklage gegen ihn erhoben worden ist. Jamschidi war am Jahresende weiterhin in Haft.

Alireza Ahmadi
Inhaftiert: Juli 2003
Freigelassen: 8. Januar 2004
Ahmadi, Redakteur der täglich erscheinenden Wirtschaftszeitung Asia, wurde im Juli kurz nach der Inhaftierung seines Kollegen bei der Zeitung Asia, Iraj Jamschidi, festgenommen. Beide Festnahmen erfolgten kurz nach der Veröffentlichung eines Fotos der Führerin der oppositionellen Organisation Volksmudschahedin, Maryam Rajavi. Die iranischen Behörden haben bisher keine Gründe für die Festnahme von Ahmadi genannt. Unklar ist auch, ob Anklage gegen ihn erhoben worden ist.

Kuwait (2)

Ibtisam Berto Sulaiman al-Dakhil
Fawwaz Muhammad al-Awadi Bessisso
Inhaftiert: Juni 1991
Bessisso und al-Dakhil wurden wegen ihrer Arbeit für Al-Nida, einer von irakischen Behörden während der irakischen Besetzung Kuwaits 1990 ins Leben gerufenen Zeitung, zu lebenslanger Haft verurteilt. Ende 2002 waren sie die letzten in Kuwait noch im Gefängnis einsitzenden Journalisten. Siebzehn Reporter und Redakteure waren wegen ihrer Arbeit für Al-Nida nach dem Golfkrieg wegen Kollaboration zu Gefängnisstrafen verurteilt worden. Zwei der verurteilten Journalisten waren Berichten zufolge während der Verhöre im Gefängnis gefoltert worden. 2002 wurden Bessisso und al-Dakhil vom Emir begnadigt. Da Bessisso aber gar keine Staatsangehörigkeit besitzt, ist kein Land bereit, ihn als Flüchtling aufzunehmen. Frau Al-Dakhil, eingebürgerte kuwaitische Staatsangehörige aus Irak, verlor ihre Staatsbürgerschaft aufgrund der Verurteilung und wartet jetzt ebenfalls auf die Deportation. Beide befinden sich in Gefängnissen in Kuwait während sie versuchen, einen Wohnsitzstaat zu finden.

Marokko (2)

Ali Lmrabet
Inhaftiert: 21.Mai 2003
Freigelassen: Januar 2004
Lmrabet, Besitzer und Herausgeber von zwei Wochenzeitschriften, der französisch-sprachigen Demain und der arabisch-sprachigen Ausgabe Douman, wurde nach der Verurteilung durch ein Gericht in der Hauptstadt Rabat wegen „Beleidigung des Königs“, „Untergrabung der Monarchie“ und „Vergehens gegen die territoriale Integrität des Staates“ am 21. Mai inhaftiert. Der Schuldspruch lautete auf vier Jahre Gefängnis (später nach Berufung auf drei Jahre herabgesetzt). Das Gericht ordnete ausserdem die Schliessung der zwei Wochenblätter an. Lmrabets Verurteilung geht auf zwei in den Zeitschriften veröffentlichte Artikel und Karikaturen zurück sowie auf ein Interview mit Abdullah Zaazaa, einem Gegner der marokkanischen Monarchie, in dem er das Selbstbestimmungsrecht für das Volk der Westsahara forderte. Des weiteren auf eine satirische Fotomontage mit einem Foto der Hochzeit von König Mohammed VI sowie auf einen Artikel über die Finanzen des königlichen Hofes und auf kritische Karikatur der öffentlichen Darstellung der Verehrung der Monarchie.

Mohammed al-Herd
Inhaftiert: 12. Juni 2003
Freigelassen: Januar 2004
Al-Herd, Herausgeber der in Oujda erscheinenden Wochenzeitschrift Al-Sharq, wurde am 12. Juni zusammen mit den zwei Journalisten Abdel Majid Ben Taher, Redakteur bei Al-Sharq, und Mustapha Qashnini, Herausgeber der in Oujda erscheinenden Wochenzeitschrift Al-Hayat Al-Maghribiya, unter Marokkos neuem Antiterrorismusgesetz festgenommen. Später wurden sie wegen der „Verherrlichung von Terrorismus einschliessenden Aktionen“ verurteilt. Ben Taher und Qashnini wurden im Juli freigelassen, doch al-Herd befand sich Ende des Jahres weiter in Haft. Die Verurteilung geht auf einen in der Ausgabe für den 5. - 20. Mai in dem Wochenblatt Al-Hayat Al-Maghribiya veröffentlichen Artikel eines islamistischen Aktivisten zurück, der am 5. Juni in Al-Sharq nachgedruckt worden war. Am 4. August wurden al-Herd, Ben Taher und Qashnini zu jeweils einem Jahr Gefängnis verurteilt. Al-Herd wurde zu drei Jahren Haft verurteilt. Ben Taher und Qashnini blieben bis zur Entscheidung des Berufungsverfahrens auf freiem Fuss. Al-Herd musste seine Freiheitsstrafe sofort antreten. Das Gericht ordnete die Einstellung beider Wochenzeitschriften für drei Monate an. Die Anklage gegen Ben Taher und Qashnini wurde später fallen gelassen.

Tunesien (2)

Hamadi Jebali
Inhaftiert: Januar 1991
Jebali, Herausgeber der jetzt geschlossenen Wochenzeitschrift der verbotenen islamischen Al-Nahda-Partei, wurde am 28. August 1992 von einem Militärgericht zu 16 Jahren Gefängnis verurteilt. Er wurde zusammen mit 279 weiteren Personen vor Gericht gestellt und der Mitgliedschaft in der Al-Nahda-Partei angeklagt. Jebali wurde der „Aggression mit der Absicht, die Staatsform zu verändern” und der „Mitgliedschaft in einer illegalen Organisation” für schuldig befunden. Jebali bestritt die gegen ihn vorgebrachten Klagebehauptungen und legte Beweismittel darüber vor, dass er während der Haft gefoltert worden sei. Jebali, der zu einem Jahr Gefängnis nach der Veröffentlichung eines Artikels in Al-Fajr verurteilt worden war, in dem die Abschaffung von Militärgerichten in Tunesien gefordert wurde, ist seit Januar 1991 in Haft.

Abdullah Zouari
Inhaftiert: 17. August 2003
Zouari, für die jetzt eingestellte Wochenzeitschrift Al-Fajr der verbotenen Al-Nahda-Partei tätiger Journalist, wurde am 8. Oktober zu einem Jahr und einem Monat Gefängnis verurteilt. Das Urteil stützte sich auf zwei Anklagepunkte: Verstoss gegen nach seiner Entlassung aus einer vorherigen Gefängnishaft verordnete Administrativhaft und Verleumdung. Am 17. August 2003 wurde Zouari in Ben Guerdane, einer Marktstadt nahe Zarzis in Südtunesien, nach einem Treffen mit einer Gruppe lokaler und internationale Menschenrechtsaktivisten festgenommen. Im Oktober erging ein Gerichtsbeschluss, Zouari habe gegen die verordneten administrativen Kontrollmassnahmen verstossen, nach denen es ihm untersagt war, Zarzis zu verlassen. Bei einer Gerichtsverhandlung im Oktober wurde Zouari ausserdem wegen Beleidigung verurteilt. Eine Angestellte eines Cyber-Cafés hatte gegen Zouari eine Gerichtsverfahren angestrengt, weil er sie in einem Argument im April 2003 beleidigt habe. Der Journalist war 2002 nach elf Jahren hinter Gittern wegen seiner Mitgliedschaft in der Al-Nahdy-Partei aus der Haft entlassen worden.

 

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